GETEC PARK.STEIN

News

Teil 1 – Werksordnung im GETEC PARK.STEIN

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese Werksordnung gilt für alle Mitarbeitenden auf dem Areal der GETEC PARK.STEIN AG, inklusive den Mitarbeitenden von ansässigen Firmen, beauftragten Fremdfirmen und Besucher.

2. Zweck und Zielsetzung

Die Werksordnung der GETEC PARK.STEIN AG enthält verbindliche Anordnungen zur Gewährleis-tung der Sicherheit, des Gesundheits-, des Umweltschutzes, der Arbeitshygiene sowie zur Prä-vention von Betriebsunfällen und Ereignissen im GETEC PARK.STEIN; und darüber hinaus zur Sau-berkeit und effizienter Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Mietern, allen Besuchern und dem Parkbetreiber der GETEC PARK.STEIN AG. In Gebäuden und Bereichen im Eigentum oder in Miete von ansässigen Firmen können weiter-führende Verordnungen und Vorschriften zur Anwendung kommen, die von Eigentümern oder Mietern erlassen werden. Für Mitarbeitende der GETEC PARK.STEIN AG ist die Werksordnung als ein ergänzender Bestand-teil zum Arbeitsvertrag zu verstehen und wird durch Sicherheitsweisungen, Richtlinien und Reg-lemente ergänzt und vertieft. Diese Werksordnung ist als integraler Bestandteil aller Miet- und Baurechtsverträge mit Kunden-firmen am Standort zu verstehen und wird jeweils in der aktuellsten Form auf dem ParkNet pu-bliziert. Die Hauptelemente dieser Werksordnung werden in die Besucherschulung integriert.

3. Allgemeine Verhaltensregeln

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich an die für ihren Bereich geltenden Vorschriften zu hal-ten und tragen eine persönliche Verantwortung für sich und andere. Mitarbeitende sind ange-halten auf Verfehlungen aufmerksam zu machen. Bei Fragen zu spezifischen Vorschriften oder Unsicherheit über deren Auslegung sind die Vorgesetzten oder Auftraggeber zu konsultieren. An-weisungen von autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Alle Mitarbeitenden haben ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität und Würde am Ar-beitsplatz. Diskriminierung von Personen auf Grund persönlicher Merkmale oder Einstellungen, sexuelle Belästigung sowie Mobbing werden nicht geduldet und sind dem Vorgesetzten oder den entsprechenden Kontaktstellen der Firmen zu melden. Weiterführende Richtlinien und Weisungen des eigenen Arbeitgebers behalten ihre Gültigkeit.

Diese drei Punkte geben einen ersten Einblick in unsere Werksordnung. Um alle wichtigen Regelungen und Richtlinien für einen sicheren und reibungslosen Betrieb im GETEC PARK.STEIN zu kennen, laden Sie sich bitte die vollständige Werksordnung herunter. Ihre Sicherheit und unser gemeinsamer Erfolg liegen uns am Herzen – machen Sie sich daher mit allen Bestimmungen vertraut. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Vorgesetzten und das HSEQ-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Maria Lampel

Head of HSEQ
GETEC PARK.STEIN AG

maria.lampel@getec.swiss

Weitere Beiträge zum Thema