GETEC PARK.STEIN

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Teil 4 – Werksordnung im GETEC PARK.STEIN

Der vierte Teil der Werksordnung für den GETEC PARK.STEIN behandelt wichtige Aspekte der Sicherheit, des Postverkehrs, der Kommunikation und der Nutzung von Mobiltelefonen. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Unternehmenswerte und der Sicherheit aller Mitarbeitenden.

Sicherheitsbestimmungen

  • Die GETEC PARK.STEIN AG übernimmt keine Haftung für Diebstähle persönlicher Gegenstände.
  • Private Nebengeschäfte auf dem Werksgelände sind untersagt.
  • Fotos für dienstliche Zwecke sind nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten erlaubt.
  • Filmaufnahmen benötigen eine Genehmigung der Site Security.
  • Das Anfertigen von Skizzen erfordert eine schriftliche Bewilligung.
  • Drohnenflüge und -aufnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.

Postverkehr und Kommunikation

  • Private Briefpost muss selbst frankiert werden.
  • Private Paketsendungen dürfen nicht über die Firma abgewickelt werden.
  • Firmenwerbung bedarf der Genehmigung der GETEC PARK.STEIN AG.
  • Das Anschlagen privater Mitteilungen und Verteilen von Flugblättern ist untersagt.

Nutzung von Mobiltelefonen

  • Mobiltelefone dürfen auf Treppen nicht benutzt werden.
  • In gekennzeichneten Bereichen gilt ein Handyverbot.
  • In Ex-Zonen sind nur Ex-geschützte Geräte erlaubt.
  • Bei der Nutzung von Mobiltelefonen auf Fussgängerwegen muss stets freie Sicht gewährleistet sein.

Diese Bestimmungen unterstreichen die Bedeutung von Sicherheit und professionellem Verhalten im GETEC PARK.STEIN. Sie regeln den Umgang mit sensiblen Informationen, die Nutzung von Kommunikationsmitteln und die Sicherheit in verschiedenen Bereichen des Werksgeländes.

Auszug aus der Werksordnung

5. Weitere Bestimmungen

5.4. Security

Für Diebstähle von persönlichen Gegenständen, Wertsachen und Bargeld übernimmt die GETEC PARK.STEIN AG keine Haftung.

Die Abwicklung privater Nebengeschäfte (wie Handel mit Waren oder Vermittlung von Dienstleistungen) innerhalb des Werksareals ist untersagt.

Firmeneigenen Mitarbeitenden ist es erlaubt, Fotos für den DIENSTLICHEN GEBRAUCH in Absprache mit dem Linienvorgesetzten zu machen. Genehmigungen für Filmaufnahmen sind bei der Site Security zu beantragen. Mitarbeitende von Fremdfirmen/Drittfirmen benötigen eine Bewilligung für Foto- und Filmaufnahmen.

Das Anfertigen von Skizzen auf dem Werksareal und in Gebäuden der GETEC PARK.STEIN AG ist nur mit einer schriftlichen Bewilligung durch den Vorgesetzten oder Auftraggeber erlaubt. In den Gebäuden von ansässigen Firmen gelten die firmenspezifischen Regelungen der Gebäudebesitzer/ Mieter.

Fotografieren und Filmen mit Drohnen und Drohnenflüge allgemein sind nur mit einer schriftlichen Bewilligung gestattet. Genehmigungen für Foto- und Filmaufnahmen sind bei Site Security zu beantragen. Das Betreiben von Drohnen oder ähnlichen ferngesteuerten Flugobjekten ist auf dem gesamten Werksareal für private Zwecke ist verboten.

5.5. Postverkehr

Für den externen Postverkehr bestimmte private Briefpost darf nur auf eigene Kosten frankiert der Firmenpost beigefügt werden.

Private Paketsendungen dürfen nicht in die Firma geliefert werden. Ebenso dürfen private Pakete nicht der Firmenpost beigefügt werden.

5.6. Kommunikationsmittel

Das Anschlagen jeglicher Firmenwerbung bedarf der Genehmigung der GETEC PARK.STEIN AG. Das Anschlagen von privaten Mitteilungen ist grundsätzlich auf dem gesamten Werksareal untersagt. Das Verteilen von Flugblättern im Werksareal ist ebenfalls untersagt.

Die Informationsrechte der Personalorganisation sind durch die GETEC PARK.STEIN AG und die ansässigen Firmen sicherzustellen.

5.7. Mobiletelefone („Handys“)

Das Benutzen von Mobiltelefonen ist auf Treppen grundsätzlich verboten.

Der Gebrauch von Handys, Smartphones, Tablets sowie anderen elektrischen Geräten ist in mit Handyverbot gekennzeichneten Bereichen verboten.

In Ex-Zonen ist der Gebrauch von nicht Ex-Geräten verboten. Zusätzlich gelten entsprechende Weisungen der Betriebe.

Auf dem gesamten Areal bei Fussgängerwegen und Zebrastreifen ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur auf eigenes Risiko zulässig, wobei jederzeit die freie Sicht auf den Gehweg und umliegenden Verkehr sichergestellt sein muss (Lesen auf dem Bildschirm von Mobilgeräten beim Gehen im Areal ist strikte untersagt).

Die vorgestellten Regelungen zum Gesundheitsschutz verdeutlichen unsere hohen Standards für Sicherheit und Mitarbeitendenschutz. Um alle Details und spezifischen Vorschriften zu kennen, empfehlen wir Ihnen, die vollständige Werksordnung im ParkNet herunterzuladen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihre Vorgesetzten sowie unsere HSEQ-Abteilung Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam schaffen wir eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle.

Maria Lampel

Head of HSEQ
GETEC PARK.STEIN AG

maria.lampel@getec.swiss

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