GETEC PARK.STEIN

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Teil 2 – Werksordnung im GETEC PARK.STEIN

Nachdem wir im ersten Teil die grundlegenden Aspekte der Werksordnung für den GETEC PARK.STEIN AG kennengelernt haben, widmen wir uns nun einem weiteren wichtigen Bereich: dem Gesundheitsschutz. Dieser Abschnitt der Werksordnung unterstreicht die Bedeutung von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (HSE) im GETEC PARK.STEIN.

Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz (HSE)

Grundprinzipien

Die GETEC PARK.STEIN AG legt grossen Wert auf die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden sowie den Schutz der Umwelt. Hierbei gilt das Prinzip der Eigenverantwortung für alle im Park tätigen Firmen. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen und den Umweltschutz zu sorgen.

Schulung und Information: Alle Mitarbeitenden müssen über potenzielle Gefahren bei ihrer Arbeit informiert und in Präventionsmassnahmen geschult werden. Regelmässige Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Sicherheit, Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz sind obligatorisch.

Zugänglichkeit von Informationen:Die Werksordnung und alle relevanten HSE-Dokumente sind für Mitarbeitende über das Intranet des GETEC PARK.STEIN zugänglich.

Wichtige Verhaltensregeln

  1. Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder sowie Markierungen sind für alle verbindlich.
  2. Schutzvorrichtungen und -artikel müssen vorschriftsgemäss verwendet werden.
  3. Bedienungs- und Betriebsvorschriften sind strikt einzuhalten.
  4. Das Tragen der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht.
  5. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz sind zu gewährleisten.
  6. Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen müssen stets frei zugänglich sein.

Meldepflicht und Notfallmanagement

Bei Ereignissen wie Unfällen, Havarien oder Gasaustritten ist die interne Notrufnummer 112 oder +41 62 868 71 12 zu wählen. Jedes Ereignis, das die Gesundheit oder Umwelt beeinträchtigen könnte, muss umgehend gemeldet werden. Der Arbeitsmedizinische Dienst spielt eine zentrale Rolle bei der Erstversorgung von Verletzten oder Erkrankten.

Alkohol, Rauchen und Drogen

  • Das Arbeiten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strikt verboten.
  • Auf dem gesamten Werksareal gilt ein generelles Rauchverbot, mit Ausnahme speziell gekennzeichneter Bereiche.
  • Der Ausschank von Alkohol bei Firmenfesten bedarf einer Sondergenehmigung.

Diese Regelungen unterstreichen das Engagement der GETEC PARK.STEIN AG für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Sie bilden die Grundlage für eine Unternehmenskultur, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz höchste Priorität haben.

Auszug aus der Werksordnung 

4. Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz (HSE)

4.1. Grundsätze

Alle im GETEC PARK.STEIN tätigen Firmen tragen in ihren Verantwortungsbereichen die Verantwortung für die Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz nach dem Prinzip der Eigenverantwortung.

Alle im GETEC PARK.STEIN tätigen Firmen sorgen dafür, dass die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, der Schutz der Umwelt gewährleistet ist, alle Mitarbeitenden über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden.

Die Mitarbeitenden auf allen Stufen und Funktionen erhalten in Verantwortung des Arbeitgebers oder Auftraggebers angemessene Aus- und Weiterbildungen in den Gebieten Sicherheit, Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz.

Mitarbeitende der GETEC PARK.STEIN AG und der ansässigen Firmen haben über die Intranetseite des GETEC PARK.STEIN Zugriff auf diese Werksordnung und alle weiteren im Werk gültigen Formblätter zu Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität, welche für sie relevant sind.

Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder sowie Markierungen sind für alle verbindlich.

Apparate und Einrichtungen, insbesondere Schutzvorrichtungen und Schutzartikel sind vorschriftsgemäss zu benutzen und dürfen nicht ohne spezielle Bewilligung entfernt, abgeändert, umgangen oder unwirksam gemacht werden.

Bedienungs- und Betriebsvorschriften sind strikt einzuhalten. Änderungen können nur von den Verfassenden oder zuständigen Vorgesetzten schriftlich bewilligt werden.

Die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist an den Gebäudeeingängen oder spezifischen Räumen durch Hinweisschilder definiert. Zum Schutz der Mitarbeitenden gilt die entsprechende Tragpflicht.

Sauberkeit und Ordnung sind wichtige HSE- und Qualitätsaspekte. Alle Mitarbeitenden haben dafür Sorge zu tragen. Alle Mitarbeitenden haben ihren Arbeitsplatz sauber, aufgeräumt und in einem sicheren Zustand zu verlassen.

Das Betreten des Personalrestaurants und der Pausenräume ist nur in sauberer und nicht verschmutzter Arbeitskleidung erlaubt.

Alle sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Transportwege, Fluchtwege, Notausgänge und Zu-fahrten jederzeit sicher benutzt werden können und dass Sicherheitseinrichtungen wie Notaus-gänge, Fluchtwege, Löscheinrichtungen, Zufahrten und Brandmelder ständig frei zugänglich sind.

Vorkommnisse, Gefahrensituationen sowie Beschädigungen und Mängel an Gebäuden, Ver-kehrswegen, Schutzeinrichtungen, Anlagen und Schutzausrüstungen, welche die Arbeitssicher-heit beinträchtigen können, sind unverzüglich zu beheben oder dem Vorgesetzten, respektive Auftraggeber zu melden.

4.2. Ereignisse, Unfälle, Störfälle, Erkrankungen

Bei Ereignissen wie Havarien, Fehleinleitungen, Gasaustritten etc. haben sich alle gemäss der Alarm- und Meldeorganisation zu verhalten.

Für akute Gefahrensituationen wie z.B. Unfälle mit Personenschaden, medizinische Notfälle und Feuergefahr ist die interne Notrufnummer vom internen Festnetz 112 oder per Mobiltelefon +41 62 868 71 12 zu wählen.

Jedes Ereignis mit effektiven oder potenziellen Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen, je-des Beinaheereignis, jeder Unfall und jeder Störfall im Werk ist umgehend dem Vorgesetzten, respektive Auftraggeber zu melden. Diese stellen sicher, dass die entsprechenden Meldungen erfolgen und bei Bedarf Ursachenabklärung und Massnahmenfestlegung eingeleitet und umge-setzt werden. Die Alarmierung via Alarmzentrale ist sicherzustellen.

Personenunfälle sind unverzüglich dem zuständigen Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) zu mel-den, auch bei externer Behandlung. Der Arbeitsmedizinische Dienst stellt bei Unfällen, medizini-schen Notfällen und Akuterkrankungen die Erstversorgung sicher (ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Alarmzentrale zu kontaktieren).

4.3. Alkohol, Rauchen, Drogen

Das Arbeiten unter Wirkung von Alkohol und Drogen ist verboten. Ebenso zu berücksichtigen ist, dass die Einnahme von Medikamenten zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen kann.

Der Ausschank von Alkohol bei z.B. Firmenfesten auf dem Areal ist nur mit entsprechender Be-willigung durch die Werkleitung oder der Abteilung HSEQ gestattet. Innerhalb der firmeneigenen eingemieteten Räumlichkeiten, den Gebäudeeigentümern und innerhalb des Mieterausbaus sind eigenen Bewilligungen zu regeln. Diese müssen jedoch vorab der GETEC HSEQ-Abteilung gemel-det und eine Kopie der Bewilligung vorgelegt werden.

Innerhalb des Werksareals gilt ein generelles Rauchverbot (auch für E-Zigaretten). Ausnahmen bilden gekennzeichnete und speziell dafür definierte Raucherbereiche.

Die vorgestellten Regelungen zum Gesundheitsschutz verdeutlichen unsere hohen Standards für Sicherheit und Mitarbeitendenschutz. Um alle Details und spezifischen Vorschriften zu kennen, empfehlen wir Ihnen, die vollständige Werksordnung im ParkNet herunterzuladen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihre Vorgesetzten sowie unsere HSEQ-Abteilung Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam schaffen wir eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle.

Maria Lampel

Head of HSEQ
GETEC PARK.STEIN AG

maria.lampel@getec.swiss

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