GETEC PARK.STEIN

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Teil 5 – Werksordnung im GETEC PARK.STEIN

Der letzte Teil der Werksordnung für den GETEC PARK.STEIN behandelt wichtige Aspekte des täglichen Betriebs und mögliche Konsequenzen bei Verstössen. Hier sind die Hauptpunkte zusammengefasst:

Fundgegenstände und Raumnutzung

  • Verlorene und gefundene Gegenstände sind bei der nächsten Porte abzugeben.
  • Das gesamte Werksareal dient ausschliesslich geschäftlichen Zwecken.
  • Das Aufstellen von Möbeln auf nicht gemieteten Flächen ist untersagt.
  • Möblierung auf gemieteten Grünflächen muss mit GETEC abgestimmt werden.
  • Werkseinrichtungen dürfen nicht ohne Genehmigung umplatziert oder entfernt werden.
  • Essen und Trinken ist in Labors und betrieblichen Räumen verboten.

Sanktionen bei Verstössen

Bei Missachtung der Werksordnung:

  1. Wird der Fehlbare zur Einhaltung der Bestimmungen aufgefordert.
  2. Können arbeitsrechtliche Massnahmen für GETEC-Mitarbeitende ergriffen werden.
  3. Wird bei externen Personen der Arbeitgeber oder Vorgesetzte informiert.

Bei schweren oder wiederholten Verstössen:

  • Kann der Zugang zum Areal gesperrt werden.
  • Kann die Befahrerlaubnis für alle Fahrzeugarten entzogen werden.

Alle weisungsbefugten Personen im Areal sind angehalten, Verstösse zu melden und an die HSEQ-Abteilung der GETEC PARK.STEIN AG weiterzuleiten.

Diese Bestimmungen unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung der Werksordnung für einen sicheren und reibungslosen Betrieb im GETEC PARK.STEIN.

Auszug aus der Werksordnung

5. Weitere Bestimmungen

5.8. Fundgegenstände

Für verlorenen und gefundenen Gegenständen im GETEC PARK.STEIN ist die nächste Porte zuständig.

5.9. Werksareal- und Raumnutzung

Das Werksareal inkl. aller dazugehörigen Räumlichkeiten ist geschäftlichen Zwecken vorbehalten. Aufstellen von Möbeln, Möbelstücken oder Gartenmöbeln ist auf fremdgemieteten oder nicht gemieteten Flächen nicht erlaubt. Auf gemieteten Grünflächen ist das Aufstellen von Möbeln oder Möbelstücken grundsätzlich mit GETEC abzustimmen.

Das Umplatzieren oder Entfernen von Werkseinrichtungen wie Tischen und Stühlen ohne vorherige Genehmigung der GETEC.PARK.STEIN AG ist untersagt.

Das Essen und Trinken in Labors und betrieblichen Räumen ist verboten und nur in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet. Ferner gelten die mietereigenen Regelungen.

5.10. Sanktionen

Die Einhaltung dieser Werksordnung wird stichprobenartig kontrolliert. Für diese Kontrollen können auch Dritte/Fremdfirmen herangezogen werden.

Bei Missachtung oder Verstössen gegen diese Werksordnung und allenfalls weiterer Sicherheitsbestimmungen:

  1. wird der Fehlbare zur Beachtung der Bestimmungen angehalten.
  2. bleiben die Ergreifung von arbeitsrechtlichen Massnahmen (Ermahnung, schriftliche Verwarnung, Entlassung), sowie zivilrechtliche Ansprüche oder allenfalls strafrechtliche Konsequenzen, in Absprache mit dem Arbeitgeber, vorbehalten sofern es sich um Mitarbeitende der GETEC PARK.STEIN AG handelt.
  3. Wird bei allen anderen Personen der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte des Fehlbaren informiert. Bei wiederholter Missachtung oder bei schweren Verstössen kann in Abstim-mung mit der entsprechenden Firma der Zugang zum Areal gesperrt werden.

Bei einem Verstoss gegen die Geschwindigkeitsvorgaben und Parkverstössen kann die Befahrerlaubnis zum Areal entzogen werden. Dies gilt für alle Fahrzeugarten (Zweiräder, z.B. Fahrräder, Scooter etc.), PKWs sowie LKWs.)

GETEC als Arealbetreiber kann die Durchsetzung dieser Werksordnung nicht allein sicherstellen. Entsprechend sind alle Weisungsbefugten Personen von allen Firmen im Areal grundsätzlich an-gehalten Verstösse gegen diese Werksordnung jederzeit zu registrieren und an die HSEQ-Abteilung von der GETEC PARK.STEIN AG zu melden.

Die vorgestellten Regelungen zum Gesundheitsschutz verdeutlichen unsere hohen Standards für Sicherheit und Mitarbeitendenschutz. Um alle Details und spezifischen Vorschriften zu kennen, empfehlen wir Ihnen, die vollständige Werksordnung im ParkNet herunterzuladen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihre Vorgesetzten sowie unsere HSEQ-Abteilung Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam schaffen wir eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle.

Maria Lampel

Head of HSEQ
GETEC PARK.STEIN AG

maria.lampel@getec.swiss

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