GETEC PARK.STEIN

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Anpassung der Verkehrsordnung

Neue Verkehrsordnung im GETEC PARK.STEIN: Wichtige Informationen für Mitarbeitende und Besucher

Ab dem 19. Februar 2025 tritt die aktualisierte Parkier- und Verkehrsordnung (S-PBS-HSE-020-01) auf dem Gelände der GETEC PARK.STEIN AG in Kraft. Diese Regelungen betreffen alle Verkehrsteilnehmer und Fussgänger auf dem Areal und sollen die Sicherheit, Umweltfreundlichkeit und effiziente Nutzung der Parkflächen sicherstellen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen und Vorgaben.

Anwendungsbereich

Die neue Verkehrsordnung gilt für alle Fahrzeuge und Fortbewegungsmittel, einschliesslich Personenwagen, LKW, Motorräder, E-Bikes, Fahrräder sowie Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Das Befahren des Werkareals ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und erfordert eine geschäftliche Notwendigkeit sowie eine entsprechende Genehmigung.

Wichtige Neuerungen

1. Parkberechtigungen

A

Parkberechtigungen

Parkberechtigungen werden restriktiv vergeben und sind zeitlich begrenzt (maximal 1 Jahr).

A

Parkplatzmanagement

Die Zuteilung erfolgt durch das Parkplatzmanagement unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit.

A

Änderungen

Mitarbeitende müssen Änderungen wie Fahrzeugwechsel oder Standortwechsel rechtzeitig melden, da nicht gemeldete Änderungen zum Entzug der Parkberechtigung führen können.

2. Markierungen der Parkflächen

Die Parkplätze sind farblich markiert:

Weiss

Allgemeine Parkplätze für Besitzer einer Parkkarte

Gelb

Behindertenparkplätze, Feuerwehr, Güterumschlagflächen

Blau

Kurzzeitparker (max. 10 Minuten)

Grün

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

3. Höchstgeschwindigkeit

Innerhalb des Werkareals gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.

4. «Wegzeitregelung – Öffentlicher Verkehr 45 Min.»

Mitarbeitende mit einem Wohnort innerhalb einer Wegzeit von 45 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Parkberechtigung.

Sicherheitsvorgaben

  • Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko; der Geländeeigentümer übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder Sachschäden.
  • Fahrräder und E-Bikes müssen verkehrstauglich sein; das Tragen eines Helms ist obligatorisch.
  • Das Laden von Akkus für elektrische Fahrzeuge in Gebäuden ist aus Brandschutzgründen untersagt.

Antragsverfahren

Parkberechtigungen können über das Customer Service Portal beantragt werden.

Sanktionen bei Verstössen

Verstösse gegen die Verkehrsordnung können zu folgenden Sanktionen führen:

  • Schriftlicher Nachweis und Entzug der Parkberechtigung
    Abschleppen des Fahrzeugs bei schwerwiegenden Verstössen

Diese neuen Regelungen tragen dazu bei, den Verkehr innerhalb des Werkareals zu reduzieren, die Umwelt zu entlasten und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Bitte beachten Sie die Vorgaben und wenden Sie sich bei Fragen an das Parkplatzmanagement oder die Security-Abteilung.

Ergänzung zur neuen Verkehrsordnung im GETEC PARK.STEIN

Die Verkehrsordnung wurde um weitere Anpassungen ergänzt, die ab sofort gelten. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Neuer Prozess: Antrag auf Parkkarten

  • Parkkarten können jetzt bequem online beantragt werden. Der Antrag ist für Zeiträume von 1 Tag bis maximal 1 Jahr möglich.
  • Nutzen Sie hierfür den folgenden Link: Parkkarten

Wegfall der Werkleiter-Parkplätze

  • Die bisherigen Werkleiter-Parkplätze werden in Handwerker- und Lieferantenparkplätze umgewandelt.
  • Die Markierung „WL“ auf den betroffenen Parkflächen wird geschwärzt.
  • Ausnahmeregelung: Mitglieder der Werkleitung können weiterhin eine Parkkarte beantragen, jedoch muss diese jährlich erneuert werden.

Neuantrag bei Wechsel des Schichtmodells

  • Mitarbeitende, die ihr Schichtmodell ändern, sind verpflichtet, einen neuen Antrag für ihre Parkkarte zu stellen. Dies stellt sicher, dass die Berechtigungen stets aktuell bleiben.

Diese Änderungen unterstützen die laufenden Bemühungen, die Parkplatzressourcen effizient zu verwalten und den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht zu werden. Bitte beachten Sie die neuen Regelungen und passen Sie Ihre Anträge entsprechend an. Bei Fragen steht Ihnen das Parkplatzmanagement gerne zur Verfügung.

Gemeinsam für eine effiziente und sichere Parkplatznutzung

Die aktualisierte Parkier- und Verkehrsordnung unterstreicht unser Engagement für Sicherheit, Umweltbewusstsein und eine gerechte Nutzung der Ressourcen im GETEC PARK.STEIN. Um alle Details und spezifischen Vorgaben zu kennen, empfehlen wir Ihnen, die vollständige Richtlinie im ParkNet herunterzuladen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen Ihre Vorgesetzten sowie die HSEQ-Abteilung von GETEC gerne zur Verfügung. Gemeinsam schaffen wir eine sichere, nachhaltige und effiziente Arbeitsumgebung für alle.

Maria Lampel

Head of HSEQ
GETEC PARK.STEIN AG

maria.lampel@getec.swiss